Jahrelang dachte ich, man sollte das Stollenrezept meiner Großmutter Helene patentieren lassen (ihr handschriftlich verfasstes Orginal: siehe Bild – grösser klicken) . Ich bin mir sicher, es ist das definitiv beste Stollenrezept der Welt! Meiner Welt zumindest. Gestern kam mir diese Idee plötzlich wieder in den Sinn. Was für ein absurder Gedanke, ein Stollenrezept zu patentieren. Was wäre denn der Effekt eines solchen Patents? Jeder, der ein Stück Stollen zu Weihnachten äße, müsste Lizenzgebühren an mich bezahlen. Falls es mir in den Kram passte, könnte ich das Backen und Essen von Stollen dieses Jahr überhaupt verbieten und einfach niemandem eine Lizenz erteilen. Als ob es mir irgendwie nützen würde, wenn keiner einen Stollen nach dem Rezept meiner Großmutter bäckt. Ich habe das Rezept ja nicht einmal erfunden. Ich habe es geerbt, von meiner Großmutter und die wiederum von ihrer Urgroßmutter oder weiss der Teufel von wem. Wer weiss, ob es überhaupt einen Erfinder des Dresdner Christstollens gibt? Auf jedenfall müsste ich eine Gesellschaft für Christstollen Backrechte (GECHBA) gründen, deren Mitarbeiter zur Weihnachtszeit an sämtlichen Haustüren klopfen und Gebühren eintreiben … oder so ähnlich hatte ich diese Idee weitergesponnen.
Dann kam mir eine andere Idee. Ich beschloss, das Rezept gleich hier auf dem Blog unter einer Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen: Dann dürfte jeder das Rezept anschauen, verwenden, verändern und sogar damit Geld verdienen (wenn er wollte). Ich dachte, ich könnte mich nur einfach freuen, wenn der Stollen weiterhin „Lenis Dresdner Christstollen“ heissen würde – in Erinnerung an meine Großmutter eben, denn so hatte sie ihr Rezept übertitelt. Doch dann kam wieder alles anders: Der Dresdner Christstollen® ist markenrechtlich geschützt und meine Oma Leni würde vermutlich eine Abmahnung für ihr handgeschriebenes Kochbuch bekommen, wenn sie noch lebte. Dabei kam sie aus Dresden und hatte den Namen des weit über 100 Jahre alten Rezepts selbst so gewählt. Aber ich kann mir auch keine Abmahnung leisten, weswegen ich den Namen des Rezeptes jetzt modifiziert habe – in der Hoffnung, dass mir die Abmahnung erspart bleibt und Ihr alle selber einen Stollen backt statt einen zu kaufen. Selbstgebacken schmeckt er nämlich unvergleichlich besser, denn welche Großbäckerei hat heutzutage noch Raum um Tausende von Stollen wochenlang zu lagern? Und gerade diese Lagerung macht den Unterschied vom trockenen Fabrikgebäck zum saftigen selbstgebackenen Stollen.
Hier das Rezept:
Rezept für einen Stollen, den meine Oma Leni noch Dresdner Christstollen® nennen durfte (überliefert durch meine Schwester Pina)
Zutaten
5 Pfund Mehl
1 Pfund Zucker
Ohne Schale gemahlen:
313 Gramm süße Mandeln (das Rezept war ursprünglich wohl für 8 Stollen verfasst worden, daher die seltsame Zahl)
125 Gramm bittere Mandeln
0,5 Pfund Citronat und Orangeat (ganz nach Geschmack – wir Kinder bekamen immer einen Stollen ohne diese etwas bittere Zutat)
2,5 Pfund Rosinen (gut gewaschen und über Nacht auf einem Küchenhandtuch getrocknet)
1 Schale von einer Zitrone
1 Teelöffel Muskatblüte
2 Pfund Butter (davon 0,5 Pfund Butterschmalz)
3/4 L Milch
6 Würfel Hefe
3 Esslöffel Rum
Alle Zutaten am Abend vor dem Backen vorbereiten und im Zimmer warm stellen.
Am Morgen rührt man die Hefe mit 2 Teelöffeln Zucker flüssig und giesst sie vorsichtig in die Mitte des gesiebten Mehls. Man deckt die Schüssel mit einem Tuch ab und lässt die Hefe 10 Minuten gehen. Inzwischen die Milch lauwarm erhitzen und auch die Butter und das Butterschmalz vorsichtig schmelzen. Dann gibt man rings um das Hefeteigle alle Zutaten zum Mehl und knetet den Teig mit den Händen von der Mitte her langsam und sorgfältig durch. Man beginnt dabei mit der Milch, gefolgt von der lauwarmen Butter und den anderen Zutaten, bis ein schöner Teig entstanden ist. Zum Schluss noch den Rum einarbeiten und den Teig 1 bis 2 Stunden mit dem Handtuch zugedeckt an einem warmen Ort gehen lassen. Schliesslich formt man die Stollen, lässt die fertigen Laibe nochmals gehen und bäckt sie dann bei 150 – 175°C für eine Stunde. Nach dem Backen wird der Stollen sofort mit lauwarm zerlassener Butter bepinselt und (besonders in den Rillen) mit Zucker bestreut. Zum Schluss mit Puderzucker einstäuben. Nach dem Abkühlen werden die Stollen in Aluminiumfolie gewickelt und für einige Wochen bis Weihnachten kühl gelagert.
Als meine Großeltern noch lebten, war das Anschneiden des Stollens nach dem Weihnachtsessen (Truthahn mit Kastanienfüllung, Salzkartoffeln und Rotkraut) ein grosses Ritual und ich kann mich nicht erinnern, dass es je auch nur einen Bissen vorher gegeben hätte.
Ich würde mich freuen, wenn die eine oder andere Variation bis Weihnachten hier in den Kommentaren landet.

17. November 2009 um 13:40
Mir kam gerade folgender etwas unheiliger Gedanke: Der Schutz des Begriffes „Dresdner Christstollen“ könnte sowas wie der Versuch einer Gruppe von Allmendenutzern vor Übernutzung ihrer Allmende sein. Oder?
In Ausführlich: Wenn die Stollenbäcker aus Dresden ihren Stollen nach mehr oder weniger öffentlich bekannten und zugänglichen Rezepten backen, dann kann das im Prinzip auch jeder andere tun und das Dingens ebenso als „Dresdner Stollen“ verkaufen oder verschenken. Also auch Bäcker auch Polen, Rumänien oder China.
Weil die Dresdner Stollenbäcker aber weiterhin viel Geld für ihren Stollen bekommen wollen und eben nicht mit den Bäckern aus China konkurrieren möchten, schaffen sie mit dem „Ruf“ oder dem „Mythos“ (der speziellen Qualität) des Dresdner Stollens eine Art Gemeingut, von dem sie profitieren können. „Dresdner Stollen“ wird dadurch zu einem Produkt, für das manche Leute schonmal 12 Euro ausgeben, was sie für Stollen aus Polen wahrscheinlich nicht tun würden.
Um dieses Gemeingut des „legendären Dresdner Christstollens“ zu erhalten, müssen andere von dessen Nutzung ausgeschlossen werden. Daher wird nur bestimmten Stollenbäckern erlaubt von diesem Gemeingut Gebrauch zu machen, indem man anderen verbietet ihren Stollen „Dresdner Christstollen“ zu nennen.
Mir fällt gerade noch ein, dass Gemeingüter vielleicht auch manchmal die Gemeingüter der Anders-Denkenden sind.
17. November 2009 um 15:06
Ich bin für diesen Kommentar besonders dankbar, da mir die Problematik natürlich durchaus bewusst ist. Die komplexe Situation verunstaltet ein bisschen das Stollenrezept, aber im Grunde ist die Vertiefung im Commonsblog ja wichtiger als der Stollen. Ich arbeite daran … .
17. November 2009 um 17:21
@Torsten: Der Gedanke ist gar nicht unheilig. Das war mir gestern auch zuerst eingefallen. Die geographischen Herkunftsbezeichnungen haben schon so manchen regionalwirtschaftlichen Kreislauf gestärkt. Ich bin mir deshalb nicht sicher, wie man das Instrument bewerten soll. In diesem Fall hier wird ja auch einigen Leuten ein Recht weggenommen, dass sie vorher hatten (nicht den chinesischen, aber den Dresdner Stollenbäckerinnen).
Es ist die alte Debatte: Schutzrechte sind nicht per definition das Problem, sondern die Frage ist, wofür man sie einsetzt und wie legitim die Zielsetzungen dieser Schutzrechte sind.
In Deinem Kommentar schreibst Du:
„öffentlich bekannten und zugänglichen Rezepten backen, dann kann das im Prinzip auch jeder andere tun und das Dingens ebenso als „Dresdner Stollen“ verkaufen oder verschenken.“
Dazu würde ich sagen. Backen ist was anderes als Schenken ist was anderes als Verkaufen: Wieso soll nicht jeder backen und essen dürfen, was er mag? In den Freihandelsverträgen gibt es das Konzept des „entgangenen Gewinns“ – ganz gruselig. Die Dresdner Stollenbäcker könnten nun sagen: Wir wollen nicht, dass die Leute zu Hause unseren Stollen backen, weil sie ihn dann nicht mehr kaufen. Absurd, aber genauso argumentiert die Musikindustrie. Die denkt auch, dass jeder illegale Download ein Kauf gewesen wäre. Verschenken finde ich auch in Ordnung: Nach dem Prinzip des Fair Use für Wissen!
Der Knackpunkt scheint mir die Handelbarkeit (wie immer) Reicht es nicht, dafür sinnvolle Regeln zu formulieren?
Regionale Herkunftsbezeichnungen können sich nämlich auch zum Monopol entwickeln. Nicht zufällig ist das Nest (ein Kleckerdorf in der Emilia-Romagna) aus dem der Parmaschinken kommt, der Ort mit der höchsten Ferraridichte der Welt.
17. November 2009 um 20:16
Was ich auch sehr bemerkenswert finde ist, dass sich die Sprache und das Denken dabei sogenannten „wirtschaftlichen Kriterien“ unterzuordnen haben.
18. November 2009 um 21:45
Nicht im Blick ist vielleicht das Arche-Projekt von Slow Food. Die Hessische Aale Worscht ist ein Beispiel.
Es darf nicht um eine Marke gehen. Es muß aber gesichert sein, daß da, wo „Dresdner Christstollen“ drauf steht, auch der Stollen drin ist. Wenn es typische Merkmale und Qualitäten gibt, die genau den Dresdner Christstollen ausmachen, sollte er nur unter diesem Namen verkauft werden dürfen, wenn er diesen Kriterien entspricht. Backen darf ihn sowieso jede und jeder. Unter dem Namen verkaufen nur, wenn es auch Dresdner Christstollen ist. Das ist auch der Erhalt eines Gemeingutes!
Entschuldigung, wenn ich versuche, in Rechtschreibung und nicht in Untertanen-Schreibung zu schreiben. Bei der Rechtschreibung muß man sich nun wirklich nicht ohne Not unterwerfen.
22. November 2009 um 0:09
Wer rechtschreibt, hat sich schon einem Diktat unterworfen … so oder so.
22. November 2009 um 21:40
Nein, weil Rechtschreibung der Entwicklung in der Schreibgemeinde folgt, in der das Gemeinschaftsgut Rechtschreibung entsteht.
Die neue Schreibung wird gegen die Schreibgemeinde erzwungen. Also:
- Rechtschreibung: Nutzung eines Gemeinschaftsguts.
- Untertanenschreibung: Unterwerfung unter u.A. Bertelsmann