Was öffentlich war, muss öffentlich bleiben – sagt die Deutsche UNESCO-Kommission

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat eine Resolution zur Bewahrung, Nutzung und Förderung der Gemeingüter veröffentlicht. Ich finde, sie ist gar nicht so schlecht geraten. Man stelle sich nur mal vor, wer da alles mitredet. PolitikerInnen aller Couleur, Ministerien, die Kommission selbst, Sachverständige – ebenfalls aller Couleur. Das ist demnach ein Konsenspapier. Und als solches ist es bemerkenswert. Zitierfähig in viele Himmelsrichtungen. Interessant scheinen mir die Nutzung des Knappheitsbegriffs, die sehr konkreten Forderungen hinsichtlich des öffentlichen Zugangs zu Wissen und der Nutzung freier Lizenzen sowie die Tatsache, dass Gemeingüter aus allen Sphären in den Blick genommen werden, obwohl die Resolution auf den kulturellen Bereich konzentriert ist. Das steht einer UNESCO-Kommission, die für unser natürliches wie kulturelles Erbe treuhänderische Verantwortung übernimmt,  gut zu Gesicht.

Hier das vollständige Dokument. Und im Folgenden einige Auszüge:

„Die weltweite Diskussion über Gemeingüter kann zu neuen, inklusiven und nachhaltigen Formen des Zusammenlebens und Wirtschaftens führen, die im Ergebnis Gemeingüter stärken und mehren. …“

„Die Deutsche UNESCO-Kommission … warnt vor den verknappenden, verbrauchenden und zerstörerischen Nutzungsformen sowohl der materiellen als auch der immateriellen Gemeingüter, die in der Vergangenheit zu ökologischen und ökonomischen Krisen geführt haben.“

Was folgt?

„Die Deutsche UNESCO-Kommission wird sich mit ihren Gremien und Mitgliedern, an der weltweiten Debatte über die Gemeingüter und deren Bewahrung, nachhaltiger Nutzung und Förderung beteiligen.“

Schön, das sollten wir bei Gelegenheit aufgreifen. Und jetzt wird’s sehr konkret:

„Anknüpfend an das Mandat der UNESCO für Kommunikation und Information und unter Anerkennung der geltenden Gesetze setzt sich die Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem ein für den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen; die Digitalisierung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und den freien Zugriff auf dieses; die Förderung freier Lizenzierungsformen, etwa die „Creative Commons“ Lizenzen. Die öffentliche Hand, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Medien und der UNESCO, sollte diesbezüglich vorbildlich handeln.“

Diesem letzten Punkt ist eigentlich nichts hinzuzufügen (außer natürlich, dass die explizite Erwähnung des Copyleft nun noch der Punkt auf’s I gewesen wäre.)

Übrigens habe ich auch kürzlich ein Textlein für die Halbjahreszeitschrift der UNESCO  verfasst. Das fällt mir erst jetzt wieder ein… irgendwann müsste ja mal ein Belegexemplar in den Briefkasten flattern.

Update am 20. April: es waren drei. Drei Hefte der UNESCO, die heute im Briefkasten landeten.

6 Gedanken zu „Was öffentlich war, muss öffentlich bleiben – sagt die Deutsche UNESCO-Kommission

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