Allmend(eigentum) in Bayern

Wir sagten es schon: Allmende sind überall. Sogar in Bayern.

Hier ein kurzer Überblick zur Allmendentwicklung im heutigen Freistaat seit dem 10.Jhd. von Christiane Lutz (Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Uni Stuttgart). Sie skizziert grob die Nutzungsentwicklung der Allmende, der klassischen Allmende: Wald, Wiesen, Weiden. Interessant fand ich die Rolle der Klöster:

„In Bayern gab es Ende des 12.Jh 140 Klöster. Um 1803 war die Hälfte Bayerns im Besitz der Kirche und der Klöster. Die Klöster hatten eine wichtige Bedeutung:
  • Sie betrieben eine gemeinschaftliche Bewirtungswirtschaft.
  • Sie verliehen ihren Bauern das Nutzeigentum an klösterlichen Hofstellen und zugehöriger Flur. Die Untertanen waren von ihnen abhängig, aber beschützt. Ihre Hufenbauern (Besitzer von Höfen mit 7-10 ha Land) und hofansässigen Bauern waren Nutzungsberechtigte der Allmende.
  • Sie betrieben keine Wirtschaft mit Überschuss.
  • Sie herrschten als Hofmarksherren über Land und Leute ihres Gebiets….“

Nutzeigentum ist das Stichwort. Nutzen zum Bewirtschaften und zum Leben? Ja! Aber Eigentumsverhältnisse, die die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über Sachen einschließen – das Veräusserungsrecht und selbst die Möglichkeit der Zerstörung derselben – verbieten sich für Allmende. Usus und usus fructus ja. Abusus nein. Dh. kein Ver- und Mißbrauch der Allmende.

Zu fragen ist, welche Eigentumsformen und -formel das Recht heute bietet, um die Allmende auszubauen. Stichworte sind hier: Gesamthänderschaft, Regale, Allmendekorporationen; Nachbarschaftsrecht, Vermögensgüter u.a.

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