Mondvertrag: Aneignen Nein, Nutzen Ja

Ich wollte nach dem gestrigen Post über die Bodenschätze der Arktis noch ein bisschen recherchieren wem das Weltall gehört. Bin fündig geworden. Auch wenn das Interview mit einem Wissenschaftler des Kölner Instituts für Weltraumrecht schon 4 Jahre alt ist; an der Sachlage hat sich nicht viel geändert, und erhellend ist es allemal.

Also: Nach dem Weltraumvertrag von 1967 gehört das All uns allen. (Heißt es deshalb All?) Weder Staaten noch Bürger können individuelle Eigentumsrechte am Weltraum erwerben. Schön!

Weitsichtigerweise gibt es sogar bereits Regelungen für die Nutzung des Mondes, dh. für evt. auf dem Mond förderbare Bodenschätze. Werden diese gefördert, dann -so der Mondvertrag (Sic, das gibt es!)- gehörten diese ebenfalls uns allen. Bodenschätze des Mondes haben dem Gemeinwohl zu dienen. Sie können weder von Staaten, noch Unternehmen noch Privatpersonen angeeignet werden. Sagt der 1979 bei der UNO vorgelegte Vertrag. Hätte man so einen Vertrag vor 70 Jahren für die Arktis aufgesetzt, müßten jetzt nicht im Feilschen um jede Handbreit Tiefseeuntergrund Millionen und Abermillionen von Steuergeldern verschwendet werden.

Theoretisch ist das also alles sehr schön. Die Globalen Gemeinressourcen gehören allen. Das steht also sogar in einem UN Übereinkommen. Aber mal abgesehen davon, dass ich finde, die Bodenschätze des Mondes sollten möglichst lange bleiben wo sie sind, wird die ganze Sache erst dann relevant, wenn die Technik soweit ist. Wohl deshalb haben bisher haben nur 16 Nationen den Vertrag unterschrieben, darunter nur eine „machtstrotzende“ Raumfahrernation: Belgien.

 foto on flickr by Peter Heinzen

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