Dauerkrautfunding und Copyleft für Saatgut-Commons

Einen der aufregendsten Prozesse erlebe ich derzeit in der Saatgut- und Sortendebatte. Der erste Text aus der Bingenheimer Saatgut-AG flog ein, als ich 2008 einen Tag in São Paulo festsaß. ‚Cool!‘, schoss es mir durch den Kopf: ‚Genau die richtigen Fragen und Ansätze!‘ zur Lösung sehr handfester Probleme. Zum Beispiel:

1. im ökologischen Landbau werden samenfeste und damit nachbaufähige Sorten entwickelt (also z.B. eine Möhre die schmeckt). Das dauert viele Jahre – circa 15, manchmal länger – und verschlingt sehr viel Zeit und Geld. Selbiges wird bislang privat, durch Spenden und gemeinnützige Organisationen aufgebracht. Und alle Beteiligten wollen im Prinzip, dass dieses Saatgut/diese Sorte „frei“ bleibt – wie es bereits in den vergangenen 5000 Jahren gewesen ist. Saatgut soll niemandem gehören

Schließlich wurde schon gezüchtet, als das Konzept Züchtung noch gar nicht existierte. Aber die Welt verändert sich. Heute gehört alles irgendwem. Was also, wenn ein Konzern daherkommt, das „freie“ ökologische, samenfest, nachbaufähige Saatgut nimmt, damit weiterzüchtet, es vielleicht gentechnisch verändert, dann zu „seinem“ macht und sich somit den ganzen Züchtungsaufwand der Ökosaatgutpioniere (beileibe keine Übertreibung!) kurzum mit-aneignet? Die Frage ist gut, das Szenario realistisch. Schlecht ist, dass es (noch) kein gutes Mittel gibt, sich gegen solch ein Szenarium zu schützen.

DUS KRiterien2. Um Sorten in Verkehr zu bringen (so die korrekte Formulierung), müssen sie zugelassen sein.  Zugelassen werden Sorten, wenn sie den sogenannten DUS Kriterien entsprechen (siehe Foto). Für neue Sorten von Ackerfrüchten muss darüber hinaus ein landeskultureller Wert nachgewiesen werden, für Gemüse (noch) nicht.* Und in diesen DUS Kriterien keimt nun das Problem. Es gab in den 1930ern gute Gründe, diese Kriterien einzuführen, keine Frage, doch die Welt ändert sich schnell, der Zuschnitt der Sortenzulassung hingegen nur langsam. Die Einführung des

„Sortenkataloges im Jahr 1934 hat in Deutschland 72 Prozent der vorher erhältlichen Sorten zum Verschwinden gebracht. Das wurde damals als ‚Sortenbereinigung‘ gefeiert. Einige Sorten konnten von Liebhabern und Initiativen erhalten werden, sie werden heute Erhaltungssorten genannt“,

entnehme ich dem diesem Artikel. Sicher ist nicht allen verschwundenen Sorten nachzutrauern, aber angesichts des dramatischen Rückgangs der Kulturpflanzenvielfalt bleibt festzustellen: Irgendetwas läuft gewaltig eingleisig.

3. Und da wir gerade dabei sind: Stichwort Diversität! Für den regionalen Anbau (also nicht dies oder das) sind drei Dinge entscheidend: Fruchtbarer Boden. Gute Sorten. Viel Wissen. Große Biodiversität. Und alle vier schwinden. Sie wurden und werden vom dominierenden Zucht- und Landwirtschaftsbetrieb erdrosselt, von der hochgradigen Arbeitsteilung und dem Wettbewerb um die „effizienteste“ Lebensmittelproduktion. Daher ist das Herumdoktern an Saatgut- und Sortenregistrierungsverordnungen zwar wichtig, aber (das ist allen Aktiven bewusst); es ist nicht mehr als das berühmte Bekämpfen des Symptoms. Das Problem liegt tiefer.

4. Es gibt einigen Grund, Verwechslungen vorzubeugen.**: Sortenzulassung und Sortenschutz sind zwei verschiedene paar Stiefel. Auf Sortenschutz kann man (im heutigen System) verzichten. Auf Zulassung nicht. Und damit kommt man an den oben skizzierten DUS Kriterien nicht vorbei – auch wenn etwa das geforderte ‚einheitliche Erscheinungsbild‚ für Ökobauern meist keinen Sinn macht. Gleiche Halmhöhen sind für die industrielle Beerntung wichtig und damit für eine andere Art der Landwirtschaft. Wer auf Halmhöhe züchtet, will vor allem eins: größere Mähdrescher einsetzen. Und so gerät das ursprüngliche Anliegen des Verbraucher-Schutzes (aus der Zeit der Entstehung der Sortenzulassungsgesetzgebung) ganz nebenbei unter die Räder. Und was den Sorten-Schutz angeht: Der soll eigentlich vor Missbrauch der Sorte (siehe das unter 1 skizzierte Szenarium) bewahren, indem er sogar ermöglicht, dass der Sortenschutzinhaber Dritten die Nutzung verbieten darf.  Was aber, wenn gar kein Eigentümer etwas verbieten will? Einerseits, weil er die Sache (Sorten/ Saatgut) nicht für privataneignungsfähig hält und andererseits weil es nicht ums Verbieten geht, sondern ums Teilen? Also ums Aussäen. Wieder und immer wieder, als Symbol für das Leben selbst!

Soweit meine grobe und unvollständige Skizze der Problemlage. Auf’s liebe Geld bin ich dabei noch gar nicht zu sprechen gekommen. Dazu mehr weiter unten.

Wie können wir uns dieser Problemlage aus Commons-Perspektive nähern?

Etwas als Commons zu organisieren ist nicht zwingend geeignet zu verhindern, dass andere Menschen etwas missbrauchen. Das wäre etwa so,

„als würde man mit dem Urheberrecht verhindern wollen, dass Feuchtwangers Jud Süß zum antisemitischen Machwerk wird.“ (JB)

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Abbildung zur Sortenzulassung/ via Kultursaat e.V.
Hier die Gebührenordnung des Bundesortenamtes http://www.bundessortenamt.de/internet30/fileadmin/Files/PDF/Geb_VZ_gesamt.pdf; bei Erhaltungssorten geht es deutlich billiger.
http://www.bundessortenamt.de/internet30/fileadmin/Files/PDF/Bekanntm/BNr_0812.pdf

Es geht bei Commons vielmehre darum, etwas zu ermöglichen statt es zu verhindern! In der real existierenden Welt ist es oft umgekehrt. Gebhard Rossmanith bringt es während der Mitgliederversammlung des Bingenheimer Saatgut AG im Dezember 2014 auf den Punkt:

„Sortenschutz erlaubt die Nutzung der Sorte für das Essen der Familie. Sobald der Lehrling am Tisch sitzt, ist es illegal“.

Und außerdem ist das Procedere, das zur Gewährung des Sortenschutzes führt, dokumentations- und geldaufwändig, in besonders unverhältnismäßiger Weise für jene Betriebe, die nicht über die entsprechenden (Verwaltungs-)kapazitäten verfügen.

Irgendwann denkt man: ‚Hey. Seid clever! Bringt Eure Kultursorten einfach als Geschenk auf den Markt und baut parallel  partizipative Finanzierungdmodelle auf; eine Art „Dauerkrautfunding für Sortenzucht„!‘ Doch auf diesen Schleichweg der Schenkung war auch der Gesetzgeber schon gekommen. Tatsächlich steht in den Begriffsbestimmungen, Artikel 3 Absatz 5 der neuen Saatgutverordnung*** (genauer: der VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt – Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial) ein wahrer Augenöffner. Dort heißt es, der Begriff „‚Bereitstellung auf dem Markt“ bedeute:

„das Bereithalten zum Zwecke des Verkaufs innerhalb der Union, einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, sowie Verkauf, Vertrieb, Einfuhr in die und Ausfuhr aus der Union und andere Formen der Weitergabe, unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich; in Bezug auf bäuerliche Saatgutproduktion.“

Da wird flugs umdefiniert. Ein Akt, bei dem gemeinhin Geld fließt (das Verkaufen) wird dem Schenken oder Austauschen gleichgestellt! Ich reibe mir die Augen, aber davon geht der Text auch nicht weg. Für Züchter heißt das: Sogar der Grundgedanke „Wir verkaufen nix, wir verschenken“ – schützt vor den Zumutungen der Saatgutverordnung nicht.

Haben sich indirekt Betroffene, so wie ich, mehr schlecht als recht durch den Paragraphen- und Problemdschungel gekämpft, wird offenbar, woraus das dringende Bedürfnis entsteht, folgendes Zitat direkt Betroffener in die Tasten zu tippen:

Am besten alles weg. Vor allem das Saatgutverkehrsgesetz! Das braucht kein Mensch und es kostet nur Geld. Und dann wäre endlich Zeit, sich auf die eigenen Anliegen zu besinnen.“ „Nur für große Unternehmen braucht es diese Regeln. Eines das klein bleibt, kann auf Beziehungsebene arbeiten …“ … und so eine Menge mehr Lösungen entwickeln. (Herv. S.H.)

Doch so leicht ist es nicht. Die Kernforderungen der kritischen Verbände aus 15 EU Ländern zur Saatgutrechtsrefom nehmen sich entsprechend leiser aus (wenn auch radikal in der Wirkung):

1. Niemand darf genötigt werden, seinen Bedarf an Saatgut oder anderem „pflanzlichen Vermehrungsmaterial“ bei kommerziellen Anbietern zu decken. Gesetzliche Vorschriften müssen auf jeden Fall die Rechte der BäuerInnen, GärtnerInnen und der lokalen Gemeinschaften berücksichtigen, ihr eigenes Saatgut und ihre Pflanzen anzubauen, auszutauschen und zu verkaufen, um in Einklang mit der internationalen Menschenrechtskonventionen und dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA) zu stehen.

2. Der Markt für Saatgut und Pflanzgut darf nicht am industriellen Standard ausgerichtet sein, denn dieser basiert auf technischen und rechtlichen Definitionen, denen natürliche Pflanzen nicht entsprechen können, und er berücksichtigt die Wichtigkeit der Biodiversität nicht.

3. Es darf weder eine Pflicht zur Registrierung frei vermehrbarer Sorten, noch zur Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut geben. Biologische Vielfalt sollte Vorrang vor kommerziellen Interessen haben, denn sie ist wie Wasser ein öffentliches Gut. (Auf dem Laufenden gehalten wird man hier.)

Und überhaupt, so die Gegenfrage:

„Wenn wir alles abschaffen, was garantiert uns, dass die Monopolisierung nicht weitergeht?“ (O-Ton, MV Bingenheimer Saatgut AG, Dez. 2014)

OSS-SeedsCover  Meine Antwort: Saatgut als Commons zu verstehen, zu pflegen, zu nutzen und zu schützen! Im Januar 2013 hatte ich auf einer 13. Saatguttagung in Kassel zu diesem Gedanken referiert. Einige Monate davor, war ich beim Herbsttreffen von Agrecol und da ging es um Copyleft für Kulturpflanzen und Nutztiere, eine Idee, die bereits 2008 aufkam und vorsichtig tastend von Gregor Kaiser und Johannes Kotschi in Text gegossen wurde.

Ich musste mich mit den unterschiedlichen Interessen und Aufgaben von Züchtern, Vermehrern, Bauern, Händlern, Verbänden und (diversen) Verbrauchern etwas vertraut machen und verstehen, inwiefern Gemüsezucht so anders ist als Getreidezucht (letzteres geht wirklich ein bisschen „wie von allein“.)  Umgekehrt „mussten“ sich die Züchter, Vermehrer und Bauern mit dem Gedanken anfreunden, dass Saatgut doch nicht so anders ist wie Software, auch wenn man im Falle des Saatguts (bzw. der Sorten) nicht rasch einen bug fixen oder reverse engeneering betreiben kann. Eine Sorte ist lebendig!  Ein Teil des für die Pflege und den Erhalt notwendigen Wissens steckt in der Pflanze selbst und

„nur durch die Beziehung von mir zur Pflanze entsteht etwas Neues. An das wirkliche Geheimnis kommt man nicht ran“, so eine Notiz in meinem Heft, Dokumentation einer hochkonzentrierten Debatte. „Eine Sorte entsteht im Tanz mit den Menschen und ist doch etwas ganz Eigenes, das wir begleiten dürfen.“ (MV Bingenheimer Saatgut AG, Dezember 2013)

Oder, wie es ein Züchter formulierte:

„Man muss die Pflanze abholen wo sie ist und dann gucken: Was kannst Du?“

Soweit, sogut! Die Diskussionen, mails und Telefonate bescherten mir den ein oder anderen Aha-Effekt und zwangen mich, hin und wieder in den ganzen institutionellen Kram zum „Geistigen Eigentum“ bzw. Schutzrechten für Saatgut einzutauchen. Nicht immer lustig, aber instruktiv und – sofern Saatgut als Commons gedacht werden kann, auch zukunftsorientiert. Bereits auf der Saatgutfachtagung in Kassel entstand eine besondere Stimmung:

Kassel - Saatgut Gemeingut

Publikumsfoto 13. Saatguttagung, Kassel, den 26. Januar 2013 (GLS Treuhand)

‚“Lasst uns was Neues machen. Wir brauchen 5 Züchter, die eine andere Form der Lizenzierung oder des Schutzes von Saatgut als Commons einfach mal ausprobieren,“ ermutigte jemand die Versammlung.

Ausprobieren! Das klingt einerseits unach Spielen (trial and error) und ist andererseits oft nichts anderes, als an den Grenzen der Legalität zu operieren, dort, wo Dinge in  Nischen praktisch erprobt werden. Alle wollten weiterdenken und in der Diskussion die Praxis vor sich hertreiben. Wohl deshalb wurde ich anschließend zur bereits zitierten Mitgliederversammlung des Kultursaat e.V. eingeladen. Ein großartiger Verein! Es war ein Samstag Abend. 2013 neigte sich dem Ende. Die Teilnehmenden hatten schon anderthalb Tage MV, Satzungsdiskussion und Workshops hinter sich. Ich hielt anschließend den Gute-Nacht-Vortrag: Saatgut als Commons. Was heißt das?“ Leider kann ich hier nur meine etwas schriftkarge Präsentation einfügen. Einen Audiomitschnitt gibt es nicht, aber einige Kerngedanken fasse ich zusammen: (zum Auftakt habe ich mit einem Eimer Saatgut in der Hand „demonstriert“, dass Commons nicht sind, sondern gemacht werden)

  • Commons brauchen Schutz vor Vereinnahmung und Reprivatisierung. Und zwar nicht Sortenschutz, sondern Schutz des Saatguts als Commons – z.B. vor der Möhrenpiraterie (siehe Punkt 1)
  • Es ist wichtig, keine Einkommensmodelle zu entwickeln oder zu akzeptieren, die individuelle Eigentumsrechte voraussetzen. D.h. Einkommensmöglichkeiten sind NICHT an Lizenzgebühren zu koppeln, weil das Saatgut „niemandem allein gehört“ – also auch nicht dem Züchter oder der Züchterin.
  • Commons brauchen Finanzierung (Topthema, nicht nur in der Zucht). Daher habe ich die Grundidee des Copyfarleft vorgestellt (auch wenn es auf Eigentumsrechten aufbaut, ist es doch differenziert): “Nur Commoners, Kooperativen & gemeinwohlorientierte Organisationen dürfen das Material/ Produkt teilen & weiternutzen.  Gewinnorientierte Einheiten/ Institutionen, die versuchen, aus Commons Profit zu machen, ohne explizit etwas zurück zu geben, dürfen das nicht.” (Dmitry Kleiner)
  • Finanzierung – das Dauerkrautfunding – ist möglichst marktunabhängig organisieren, das heißt: nicht an den Äquivalententausch zu koppeln. Generell gilt: Je mehr Einkommensmöglichkeiten nicht vom direkten VERKAUF abhängen, umso besser, da umso freier.
  • Mögliche Finanzierungsformen habe ich mit Hilfe der Schaubilder von Philippe Aigrain vorgestellt:

Aigrain all

Sie bedeuten:

Aigrain all with explanation

Saatgut als Commons. Ein Zwischenfazit:
Die Materie ist komplex, nur ganz langsam schälen sich Gewissheiten heraus. Mir ist klar, wie man Saatgut als Commons denken kann, aber wie man es unter den heutigen Bedingungen als solches nutzen, schützen und entwickeln (finanzieren) kann, wird noch intensiv zu diskutieren sein. Ein paar einfache Erkenntnisse in Ergänzung zu den fünf Stichpunkten aus dem Vortrag sollen hier als Zwischenfazit dienen. Ich werde sie im laufenden Jahr – etwa im Rahmen dieser IFOAM und Demeter Fachtagung in Brüssel – weiterentwickeln:

  • Wissen weitergeben allein reicht nicht. Alle Dokumentationen über Züchtung gehören unter das Copyleft. Doch wie wurde es während der Kultursaat MV so schön ausgedrückt?

    „Wir brauchen auch einen anderen ‚Stempel‘ für das Material selbst. Nicht nur für die Dokumentation.“

    Bingo! Denn, das ist ganz wichtig: wir reden auch hier von zwei verschiedenen Paar Stiefeln. Konkret: von zwei verschiedenen Regelungssystemen. schöpferische Sortenbeschreibungen, Dokumentationen usw. fallen unter das Urheberrecht (so wie andere Werke und Software auch) und werden damit automatisch geschützt. Technische und biologische Verfahren jedoch werden erst nach aktiver Registrierung (hier die Sortenzulassung, anderswo Patente) geschützt und nicht automatisch.  Die Hürden für Letzteres sind in jedem Anwendungsbereich relativ hoch (Neuheit bei Patenten oder DUS bei Saatgut) und der Schutz besteht bei weitem nicht so lange wie beim Urheberrecht. Bei Letzterem macht das Copyleft kaum Sinn, weil bereits im jeweiligen Registrierungsverfahren geprüft wird, ob etwas Eigenes, Neues da ist oder nicht. Und wenn es da ist, wird

  • Züchtungsgang und Züchtungsverfahren müssten offen gelegt werden. (Open Source Prinzip/ Transparenz)
  • Man kann die Sortenzulassung umgehen, indem man so genannte Amateursorten anmeldet und in den Handel bringt. Aber dann darf es nur eine bestimmte Menge sein. (siehe dazu weiterführend auf internationaler Ebene: Pflanzenzüchtung hacken. Von Masipag lernen)

Die Frage, wie man konkret gemeinnütziges Saatgut rechtlich sichert und wie gemeinnützige Züchtung finanziert werden kann, wird noch enormer Anstrengungen bedürfen. The process goes on, denn wie sagte ein Züchter treffend in Bingenheim?

„Wir finden unsere Lösungen, wenn wir uns nur damit befassen!“

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  • * Danke an A.R.
  • ** Hier bitte ich um Feedback, ob sachlich alles korrekt dargestellt ist.
  • *** Ganz korrekt ist diese Formulierung nicht, denn die Verordnung ist noch nicht in Kraft, dem Vorschlag der EU-Kommission wurde heftig widersprochen. Das führte u.a. dazu, dass sich selbst der CSU Abgeordnete Albert Deß, Koordinatior der EVP-Fraktion im Agrarausschuss des EU-Parlamentes von dem Vorschlag distanziert.

Weitere Beiträge zum Thema auf dem Commonsblog (Auswahl):

9 Gedanken zu „Dauerkrautfunding und Copyleft für Saatgut-Commons

  1. Wichtig ist auch, dass Sorten, die „geschützt“ sind, nicht verschwinden, wenn der Schutz ausläuft und der Inhaber einfach im Jahr zuvor kein Saatgut übrig lässt (siehe Kartoffel Linda).

  2. Hallo,
    bei Leila machen wir dieses Jahr mindestens 3 Saatguttausch-Börsen. Für den privaten Gebrauch. Einiges wird auch verschenkt.

    Ich frage mich, welche Gesetze welche Interessen schützen? Das die Debatte (rechtlich) so komplex wird, halte ich für eine Form von Expertokratie, wo viele Leute aus dem Kernwirtschaftsprozess der Ernährung ausgeschlossen werden (sollen).

  3. Pingback: Dauerkrautfunding und Copyleft für Saatgut-Commons « FREIES SAATGUT FÜR ALLE

  4. @alle: Danke für’s rebloggen und kommentieren. 🙂
    @Nikolai: hmm. Natürlich trifft das für’s System als Ganzes zu (Expertokratie beruhen auf ökonomischen Interessen), aber hier geht es um die Frage, wie wir Saatgut wirklich als Commons denken können. Und das bedeutet auch: wie entsteht überhaupt erst Saatgut, dass bei Leila dann frei getauscht werden kann. Wer züchtet es unter welchen Bedingungen. Wie darf es von wem zu welchem Zweck genutzt werden usw.

  5. Pingback: Von Saatgut und Software | Commons - Salatwerkstatt

  6. Es tut sich was, schön daß besonders junge Leute da dran sind, siehe hier: http://www.meine-landwirtschaft.de/saatgut-tour.html
    Ich selbst war sehr beeindruckt von der tagung 2013 in Kassel.
    Versuche gerade ein Open-Source-system für Rosensorten aufzubauen Das schöne Rosen als zierpflanzen unterliegen nicht dem saatgutverkehrsgesetz. Leider fehlt noch der Verein, bei dem man es durchführen könnte. Komplette Idee ist schon ausgearbeitet

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