L.Kroppach: Ich stelle meine Alben kostenlos ins Internet, um bekannter zu werden

Das geht natürlich gar nicht. Nach einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung will das Jobcenter Berlin Mitte dem Rapper Tapete offenbar jetzt die Hartz IV-Bezüge kürzen, weil er versucht durch freie Veröffentlichung von Musik im Internet bekannt zu werden. Er habe nämlich einen frechen Song kostenlos auf youtube publiziert. Darüber sind die Jobvermittler jetzt sauer. Man kann ihre Reaktion auf Facebook nachlesen. Vermutlich werden in Zukunft auch noch entgangene Einkünfte durch versäumte Kommerzialisierung der Urheberrechte bei der Berechnung der Hartz IV Bezüge angerechnet. Was wie ein Witz klingt ist natürlich ein ernster Präzedenzfall: Als nächstes kommen kritische Beiträge in Wikipedia dran, die man ja auch hätte journalistisch vermarkten können, anstatt sie kostenlos ins Internet zu stellen. Und als Arbeitsloser zu bloggen, das geht natürlich auch nicht. Wäre ja noch schöner. Aktivitäten dieser Art stören nämlich bei einer Suche nach einer anständigen Arbeit … und wenn schon bloggen, dann wenigstens nicht kritisch!

Ich hätte dazu einen guten Vorschlag: Wie wäre es, wenn man die entgangenen Einkünfte, die sich aus nicht-vermarkteten Blogbeiträgen errechnen lassen, steuerpflichtig machen würde?

PS: Rapper Tapete könnte allerdings einmal über eine Creative Commons Lizenz für seine Videos nachdenken, statt einem Copyright.

5 Gedanken zu „L.Kroppach: Ich stelle meine Alben kostenlos ins Internet, um bekannter zu werden

  1. Ohweh, hoffenlich verlangen die jetzt nicht von mir, für Klicks auf „Mehr (Öko-)Kommunismus wagen :-)“ Geld zu verlangen.

    Gäbe es einen „Tag des Behürde-Auslachens“, wäre vor der AA Mitte dann wohl einiges los.

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