Lesetip Gentechnik und Biopiraterie

Das INKOTA Netzwerk hat in der aktuellsten Ausgabe des INKOTA-Briefes viel Lesenswertes zum Thema zusammen getragen. Der Brief erscheint im Vorfeld der Konferenz der Vertragsstaaten zur Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) sowie des Treffens der Mitglieder des Protokolls über Biologische Sicherheit (Cartagena Protokoll); beide 5/2008 in Bonn. Er ist leider nicht komplett als Download verfügbar, kann aber günstig erworben werden. Leseproben gibt es online.

Interessant für diesen blog der einführende Artikel von Rudi Buntzel und Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst: Gentechniker und Biopiraten. Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass die im Juni 92 unterzeichnete Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) vor allem zwei Ziele hatte: den Erhalt der biologischen Vielfalt und eine „gerechte“ Aufteilung der Gewinne, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. „Um Letzteres zu erreichen, wurde erst einmal ein über die Jahrhunderte bewährtes Prinzip geopfert: Die biologische Vielfalt als gemeinsames Erbe der Menschheit. Das Problem war, dass zuvor die biologische Vielfalt allen Menschen gleichermaßen „gehörte“,… die Menschen aus diesem Faktum jedoch unterschiedlich Nutzen ziehen konnten. Die Konzerne des Nordens, … zogen Gewinn aus den genetischen Ressourcen des Südens, der … – die Rohstoffe und das zugehörige traditionelle Wissen lieferte.“ Seit ’92, dem Jahr der Unterzeichnung, gehören die Pflanzen den Nationalstaaten.

Das Problem ist also, dass weder in der CBD – noch meines Wissens nach irgendwo anders – geeignete Mechanismen und Verfahren entwickelt wurden, die tatsächlich von der Idee des GEMEINSAMEN ERBES DER MENSCHHEIT, dh. von der biologischen Vielfalt als globalem Gemeinbesitz ausgehen. Ähnlich etwa dem Skytrust Vorschlag für die Verwaltung der Emissionsrechte. Stattdessen gibt es in der CBD die umstrittenen Konzepte des Access & Benefit Sharing (ABS) und des prior informed consent. Letzteres meint, dass der Nachfrager nach einer biologischen Ressource sich der Zustimmung des „Eigentümers“ diese Ressource versichert und zwar unter Angabe des Verwertungszwecks.

Die Frage, wie das praktisch gehen soll, wenn „die Menschheit“ Eigentümer ist, ist mehr als berechtigt. In der CBD konformen Praxis geht das nur, wenn Nationalstaaten oder spezifische Gemeinschaften als Eigentümer definiert werden. Dies kommt dann aber gewissermaßen der Aufteilung von Verwertungsrechten an genetischen Ressourcen zwischen den Biopiraten selbst (i.d.R. transnationale Konzerne – der Beitrag bringt ein paar anschauliche Beispiele dafür) und einzelnen Gemeinschaften gleich: Unter Ausschluss aller anderen Miterben der biologischen Vielfalt.

Es gibt Widerstand gegen diese „etwas gerechtere Form“ der kommerziellen Verwertung genetischer Ressourcen. Es gibt ihn zu Recht. Der Verweis auf die Kritik an prior informed consent und access&benefit sharing hätte dem ansonsten sehr informativen Artikel von Buntzel und Frein gut getan.

2 Gedanken zu „Lesetip Gentechnik und Biopiraterie

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