Wem gehören Totenrituale?

Letzte Woche las ich in einem Methodenfachbuch, dass Fragen “mit hohem Verblüffungsfaktor” oft produktive Antworten und Assoziationen auslösen. Habe überlegt, ob mir merkwürdige Fragen zu den Commons einfallen. Da kam mir diese Pressemitteilung der Uni Göttingen zuvor:

“Wem gehören Totenrituale?” …bringt die Mitteilung  ein interdisziplinäres Forschungsprojekt auf den Punkt. Es  thematisiert,… ob Traditionen, Brauchtum und Rituale als ökonomische Güter anzusehen sind und inwiefern private Eigentumsrechte zur Konfliktregelung um solche “Güter” sinnvoll erscheinen.

Die Frage stellt sich mir so nicht, bzw. ich würde sie mit einem klaren Nein beantworten. Was freilich nichts an der Tatsache ändert, dass gerade die Kultur (inkl. Bräuche und Traditionen) immer mehr ökonomisiert wird und private Eigentumsrechte in Lebensbereiche vordringen, die sich der eigenen Vorstellungskraft entziehen.

Projektkoordinatorin Regina Bendix vom Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie sagt zum HIntergrund des Forschungsprojekts:

Der Begriff des kulturellen Eigentums signalisiert …das international zunehmende Interesse, kulturelle und damit gemeinschaftlich genutzte und tradierte Praxen als ökonomische Güter zu deklarieren und zu nutzen. Damit können Ideen im Sinne von Patent-, Urheber- und Markenrechten, aber auch traditionelle performative Gebräuche, also Gemeinschaftsgüter, gemeint sein.

Wir wollen exemplarisch herausarbeiten, welche Aspekte und Akteure auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene jeweils für eine Verwandlung in kulturelles Eigentum ausschlaggebend sind (Anm: der ursprüngliche Satz ist an dieser Stelle unverständlich). Ungeklärt ist bislang auch, auf welche Weise und für wen ,cultural property? zugänglich und wer von der Nutzung ausgeschlossen sein soll.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, die unterschiedlichen Interessen am “kulturellen Eigentum” besser zu verstehen und modellhaft Bausteine eines internationalen Regelsystems zu entwickeln. Fallbeispiele sind unter Anderem die Totenrituale des Volkes der Toraja in Sulawesi sowie die Konstituierung der Tempel von Angkor Wat in Kambodscha als Weltkulturerbe. Darüber hinaus sollen Töne und Klänge als potentielles kulturelles Eigentum im deutschsprachigen Europa untersucht werden.

Mich beunruhigt die Richtung, die sich da abzeichnet. Es gibt kein Intellektuelles Eigentum. Es gibt kein kulturelles Eigentum. Es gibt nur Privateigentum oder Kollektives Eigentum (in den unterschiedlichsten Formen) oder eben nicht definierte Eigentumsrechte. Und es gibt Dinge, die nicht privateigentumsfähig sind. Wem gehört schon der Himmel? Wem der Händedruck? Wem die Sonne? Wem die Sprache? Wem der Schall? Wem die Töne? Wem die Totenrituale? Allen! Das ist schlicht die umfassendste Form von Gemeineigentum, jene, auf die die völkerrechtlich festgeschriebene Figur des “Gemeinsamen Erbes der Menschheit” abhebt.

Die UNESCO sagt in Artikel 8 ihrer Erklärung über die Verantwortung der heutigen Generation gegenüber den künftigen Generationen von 1997:

Die heutigen Generationen dürfen das völkerrechtlich definierte gemeinsame Erbe der Menschheit unter der Voraussetzung nutzen, das dadurch kein irreparabler Schaden verursacht wird.

Privateigentumsrechte, die ja immer das individuelle Recht auf Ausschluß Anderer und auf Veräußerung beinhalten haben, öffnen aber genau die Tore dafür, diesen irreparablen Schaden anzurichten. Sie haben in diesem Bereich nichts zu suchen.

Private Eigentumsrechte an Totenritualen, Klängen und Tönen auch nur zu denken, scheint absurd. Aber noch vor wenigen Jahren erschien es nicht minder absurd, Patente auf Leben oder auf die trivialsten computergestützten Verfahren (wie den einfachen Mausklick als kürzester online-Einkaufsweg) anzumelden und durchzusetzen. Und trotzdem ist es so gekommen.

Neben wirtschaftlichen Interessen ist ,cultural property? auch deshalb besonders brisant, weil ihm gleichzeitig eine identitätsstiftende Wirkung zugesprochen wird. Das steigert die politische Bedeutung dieses Phänomens und führt nicht zuletzt zu rechtlichen Auseinandersetzungen. So werden die Forscher unter anderem untersuchen, inwieweit Konflike dieser Art mit Hilfe von Rechten im Sinne eines Privateigentums zu lösen sind.

Gar nicht! Es würde mich dennoch nicht wundern, wenn die Wissenschaftler herausfinden, dass irgend jemandem die Feuerbestattung gehört. Spitzfindige interdisziplinäre Begründungen werden am Ende noch bemüht, dem Normalsterblichen für den Sterbefall eine Zusatzversicherung aufzuschwatzen, die auch die potentiellen Lizenzgebühren abdeckt.

Übrigens: Ich werde nicht auf das im Prinzip empfehlenswerte Methodenbuch hinweisen. Jede Wortschöpfung zu kreativen Methoden hat sich die Autorin schützen lassen. “The big C” springt den Lesenden alle 30 Zeilen an. Es schreit: “Alles meins.” Warum sollte ich dann auf ihre Seite verlinken?

foto: Sunrise Discovery in Angkor Wat, on flickr by Stuck in Customs

2 Antworten zu “Wem gehören Totenrituale?”

  1. Wem gehören Totenrituale? sagt:

    [...] Silke Helfrich Made an interesting post today on commonsblog.wordpress.comHere’s a quick excerpt: [...]

  2. IP|Notiz » Blog Archive » Göttingen und Totenrituale: Das kulturelle Eigentum sagt:

    [...] dass es frei sei. Diese Meinung lässt sich durchaus hören und auch dogmatisch gut begründen (so geschehen im Commonsblog) Andererseits: Was passiert mit dem freien Wissen? Wie können wir verhindern, dass dieses [...]

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