Märchen sind für alle da. Jedenfalls war das früher so. Traditionell mündlich überliefert, konnte schon vor Jahrhunderten niemand genau feststellen, woher die Geschichten eigentlich kommen. Die Gebrüder Grimm haben sie ja nicht erfunden, sondern eingesammelt, mit sprachlicher Virtuosität poliert und veröffentlicht. Märchen sind gemeinfrei.
In der Wikipedia läuft derzeit eine Art Fachdebatte über den Gemeinfreiheitsbegriff (engl. Public Domain), der ich Folgendes entnehme: Ein Werk ist gemeinfrei, wenn es keinerlei Urheberrecht unterliegt. In Deutschland unterliegt aber jedes Werk dem Urheberrecht. Ob die UrheberInnen das nun wollen oder nicht. Ich kann sozusagen nicht auf mein Urheberrecht an diesen Zeilen verzichten. Aber ich kann sie so zur Verfügung zu stellen, dass sie von allen aufgegriffen und weiterentwickelt werden können. (Tun Sie das ruhig, gemeinsam denkt sich besser! )
Ein Werk wird aber auch dann gemeinfrei, wenn die gesetzlich vorgesehenen Schutzfristen abgelaufen sind. Nach § 64 UrhG ist das 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers der Fall. Dann interessiert sich ohnehin niemand mehr für diesen Blog. Aber für die Brüder Grimm schon.
Das wußte auch Walt Disney. Der Konzern, damals noch Walt Disney persönlich, bedient(e) sich seit Ende der 30er Jahre gemeinfreier Märchen. Mir fällt keine Geschichte ein, die Disney selbst erfunden hätte. Disney hat damit Unsummen verdient, was ja in Ordnung ist, denn die Märchen erlebten tatsächlich ein wahres Feuerwerk an kreativer Umgestaltung. Disney hat also etwas „entlehnt“, etwas weiterentwickelt, was vorher schon da war. Nicht mal die Micky Mouse ist eine ureigenst disneysche Erfindung. Die der Gemeinfreiheit entnommene Figur des Schneewittchens wurde seit 1937 mehrfach technisch meisterhaft zum Comicleben erweckt, erhielt ein adrettes blau-gelbes Kleid und einen disneymäßigen Augenaufschlag. Rip, mix, burn – nehmen, mischen, brennen, so die Technik.

Bild: Disney-Schneewittchen wie wir es kennen. Ob Walt uns jetzt verklagt? by Amaz on flickr
Das war und ist Disneys gutes Recht, jede/r darf gemeinfreie Werke nutzen. Doch inzwischen sind einige Jahrzehnte vergangen. Die Freiheiten, die dem kreativen Walt Disney einst zustanden, werden heute nicht allen Kreativen gewährt. Und auch der Disney Konzern beteiligt sich an der Einschränkung der Freiheit, etwas weiterzuentwickeln, was vorher schon da war. Das adrett gekleidete Schneewittchen gehört jetzt Disney. Der Konzern sitzt im Vorstand des amerikanischen Filmindustrieverbandes MPAA. Die Organisation vertritt die Filmbranche, Produzenten und Verleiher von Unterhaltungsmedien und ihr Vorsitzender, Jack Valenti, versteht den Kampf um den Schutz des sogenannten „Geistigen Eigentums“ (miserable Bezeichnung übrigens, als könne jemand eine Idee besitzen) als eine Art Kampf gegen den Terrorismus. (siehe Lesetipp) Der nordamerikanische Jurist Lawrence Lessig zeigt, wie die MPAA Front zu machen versucht gegen alle möglichen Arten von Nachahmung oder kreativer Nutzung von schon vorhandenen Werken zu Geschäftszwecken. Dabei sind Kultur und Wissenschaft, in der man immer um Erlaubnis der Kreativen vorangegangener Generationen fragen oder gar bei diesen Lizenzgebühren zahlen muß, schlicht nicht denkbar. Eines meiner Lieblingszitate von Lessig dazu: „Entschuldigen Sie, Herr Professor Einstein, dürfte ich bitte Ihre Relativitätstheorie nutzen, um zu zeigen, dass Sie bezüglich der Quantenphysik Unrecht hatten?“
Disney hat die Gebrüder Grimm nicht um Erlaubnis fragen müssen, gemeinfreie Werke aufzugreifen. Disney sollte auch nicht die Erlaubnis kriegen, andere an der kreativen Fortentwicklung eigener Werke zu hindern. Doch es gibt tatsächlich Leute, die den -angeblich einzigartigen- Handlungsverlauf einer Geschichte patentieren wollen.
Was wiederum nichts anderes ist als Geschäftsmethoden oder Software zu patentieren. All diese Ideen haben eins gemeinsam: sie sind patenter Unsinn.
All Ihre/Eure Texte, Ideen, kreativen Produkte, Programme und Geschäftsmethoden so wie diesen Blog hier (siehe ganz rechts unten auf der Seite) mit Creative Commons Lizenzen zu versehen, ist eine der vielen Möglichkeiten, Kultur und Wissenschaft so frei und innovativ zu halten wie möglich.

Bild: „I do not own Snow White“, Teil der Pierre Huyghe Ausstellung im Tate Modern. Foto Peter Guthrie on flickr
Lesetip zum großen Thema Kunst/Kultur/Kreativität/Wissenschaft/Information und die Eigentumsfrage: Lawrence Lessing: „Freie Kultur“

8. Oktober 2007 um 20:39
Hello Ms Helfrich, nice to meet you.
CU
20. Juni 2008 um 9:55
[...] jemand mit dem Ansinnen daherkommt, das “A” zu patentieren. Wir haben schon allerlei patenten Unsinn erlebt.) Wo das dennoch geschieht -im Realkapitalismus- verliert die Ressource ihren Charakter als [...]
12. November 2008 um 16:18
[...] andere als drollig, was da durch’s Patentunwesen geistert. Als gäbe es nicht schon genug patenten Unsinn. Schonmal was von Patent-Trollen [...]
10. Februar 2009 um 22:23
> In Deutschland unterliegt aber jedes Werk dem Urheberrecht. Ob die
> UrheberInnen das nun wollen oder nicht. Ich kann sozusagen nicht auf
> mein Urheberrecht an diesen Zeilen verzichten.
Wie ist das eigentlich, wenn ich mein Werk unter keinem Namen oder unter einem falschen oder Bogus-Namen veröffentliche? Wer will dann sagen, bei wem das Urheberrecht liegt?
11. Februar 2009 um 2:09
@arno niehmus: Fast überall unterliegen unsere Werke fast automatisch dem Urheberrecht. (vgl. Berner Übereinkunft http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_%C3%9Cbereinkunft_zum_Schutz_von_Werken_der_Literatur_und_Kunst)
Das muss man einfach wissen, und dann kann man Freie Lizenzen nehmen und seine Werke frei stellen, ohne dabei auf die Urheberpersönlichkeitsrechte zu verzichten. Genau wie auf diesem Blog hier.
9. März 2009 um 21:42
@ silke, ich meine mit meinen Fragen eigentlich: ich vermute, dass Werke automatisch in der Public Domain landen, wenn sie keinem Urheber zugeordnert werden können. Wenn ich z.B. als arno niehmus (den es ja nicht wirklich gibt) hier ein wunderschönes Gedicht veröffentliche, ist kein Urheber feststellbar.
Das wäre m.E. eine einfache Methode um ein eigenes Werk in die Public Domain zu lancieren, oder sehe ich das falsch?
9. März 2009 um 21:45
Oh, fast vergessen, das Gedicht:
Ob ?
es eine Stille gibt,
die so leise ist,
dass niemand sie hören kann
16. März 2009 um 12:53
@ arno niehmus:
Das Gedicht: wundervoll!!!
Die Frage: Vermutlich hast Du recht, da müsste man mal einen Experten fragen. Es heißt dann einfach „Verfasser unbekannt“ und fertig. Aber ganz fair finde ich das auch nicht, es impliziert, auf alles – selbst auf Namensnennung -zu verzichten. Aber warum soll niemand wissen, dass Du das Gedicht geschrieben hast?
20. Oktober 2009 um 0:39
[...] wäre nichts hinzufügen, würde sich Wolfskin nicht ausgerechnet bei Walt Disney in der Nähe Gleichgesinnter [...]
25. November 2009 um 1:50
JEDES Werk ist gemeinfrei! Das aktuelle Urheberrecht besagt doch: Wenn der Urheber eines geistigen Werkes das Urheberrecht in Anspruch nimmt, was automatisch geschieht, indem er das Werk abschließt (darauf wurde bereits hingewiesen), dann wird das geistige Eigentum automatisch an die Gemeinschaft übertragen. Die Gemeinschaft gibt dem Urheber im Anschluss daran bis zu 70 Jahre nach seinem Tod ein Verfügungsrecht über die Verwertung ihres geistigen Eigentums, setzt ihn also zum Dank als temporären Besitzer ihres geistigen Eigentums ein. Die meisten Urheber bilden sich leider sonstwas drauf ein, Besitzer des Gemeineigentums zu sein, viele bilden sich sogar regelrecht ein, Eigentümer des geistigen Eigentums zu sein – was natürlich Nonsens ist! Diese Einbildung ist vor allem deswegen so dumm, weil wir gerade im Begriff sind, in die Wissensgesellschaft einzutreten. Und in der Wissensgesellschaft bekommt der Urheber nicht eine Sekunde lang irgendwelche Verwertungsrechte zugestanden! Geistige Werke sind in der Wissensgesellschaft wie gewohnt von Anfang an gemeinfrei; neu ist, dass sie auch keinerlei Verwertungsrechten unterliegen. Der Urheber ist also zu keinem Zeitpunkt Besitzer des von ihm geschaffenen geistigen Werkes. Ist nur noch nicht so recht bei der Allgemeinheit angekommen. Tragische Sache das….
25. November 2009 um 2:03
@ Das finde ich ja eine originelle Sichtweise!
„Die Gemeinschaft gibt dem Urheber im Anschluss daran bis zu 70 Jahre nach seinem Tod ein Verfügungsrecht über die Verwertung ihres geistigen Eigentums, setzt ihn also zum Dank als temporären Besitzer ihres geistigen Eigentums ein.“
Die Gemeinschaft sollte sich geeignetere Formen der Dankbarkeit ausdenken. Solche, mit denen sie sich nicht ins Knie schießt.
25. November 2009 um 11:11
Danke für die Unterstützung, Silke!